Wie Sie die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) einhalten können
Die Geruchsimmissions-Richtlinie – kurz GIRL – dient der Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen. In der letztgültigen Fassung von 2008, die Sie online als PDF einsehen können, werden “Luftverunreinigungen aus Chemieanlagen, Mineralölraffinerien, Lebensmittelfabriken, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen sowie aus dem Kraftfahrzeugverkehr, aus Hausbrand, Landwirtschaft und Vegetation” als größte Verursacher von Geruchsbelästigungen in der Umwelt genannt. Das ist besonders bei Industrieanlagen in bewohnten Gebieten relevant und kann schnell zu Beschwerden aus Nachbarschaft, Presse und Politik führen. Was Sie dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel!
Was ist eine Geruchsimmission?
Immission bedeutet im Umweltgesetz die Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen. Der Ausstoß aus der Quelle wird hingegen Emission genannt. Geruchsimmission meint also die Einwirkung und Emission den Ausstoß von unangenehmen Gerüchen.
Was ist die Geruchsimmissions-Richtlinie?
Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst Grundlagen und Regelungen zum Schutz vor Umwelteinwirkungen, darunter auch die TA Luft (die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Deutschland. Darin wird zwar die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche geregelt, sie enthält aber keine Vorschriften zum Schutz vor Geruchsimmissionen.
Daher wurde die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) ins Leben gerufen, bis eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift erlassen wird. In vielen Bundesländern wurde sie durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften bereits verbindlich eingeführt. Die örtlichen Umweltbehörden überprüfen die Einhaltung der GIRL.
Wie werden Geruchsimmissionen gemessen?
Die Ermittlung von Geruchsemissionen erfolgt anhand der europäischen Norm DIN EN 13725 „Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie“ und der Vorgaben der Nr. 5.3 TA Luft.
Eine Geruchsimmission ist nach der Geruchsimmissions-Richtlinie zu beurteilen, wenn ihre Herkunft klar aus Anlagen erkennbar und nicht diffusen Quellen wie Verkehrsabgasen oder der Landwirtschaft zugeordnet werden kann. Das ist z. B. bei Schornsteinen oft der Fall. Anders als bei Luftverschmutzung kann eine Geruchsbelästigung nicht mit herkömmlichen, physikalisch-chemischen Messverfahren gemessen werden. Die Belastung wird durch eine olfaktorische Feststellung, eine Rasterbegehung oder eine Geruchsausbreitungsrechnung erfasst. Gemessen werden Geruchsimmissionen anhand der Geruchshäufigkeit.
Die Immissionswerte sind relative Häufigkeiten der Geruchsstunden und liegen
- in Wohn-/Mischgebieten bei 0,10,
- in Gewerbe-/Industriegebieten bei 0,15 und
- in Dorfgebieten ebenfalls bei 0,15.
Das bedeutet, dass Gerüche dann als erheblich belästigend anzusehen sind, wenn in mehr als 10 % bzw. 15 % der Stunden eines Jahres unangenehme Gerüche ausgestoßen werden.
Wie Sie die GIRL mit natürlichen Mitteln einhalten
Wenn in einer von 10 bzw. 15 Stunden übelriechende Geruchsstoffe von Ihrem Betrieb in die Umwelt emittiert werden, müssen Sie also bereits handeln. Oft entsteht der Handlungsbedarf jedoch auch schon vor einer Messung – nämlich durch die Beschwerden aus dem Umfeld des Industriebetriebs. Dann wird es Zeit, sich über die Möglichkeiten der Geruchsneutralisierung in der Industrie und die Kosten von Abluftreinigungsanlagen zu informieren – z. B. auf dem Blog von geruchsvernichtung.com. Unsere weltweit patentierte Lösung ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger als andere Anlagen zur Geruchsvernichtung, sie ist auch einfacher zu installieren und zu warten. Damit die Neutralisierung von Gerüchen mit GreenAirPlus®-Anlagen gelingt, benötigt es nur
- GreenAirPlus® als Konzentrat,
- Luft und
- Leitungswasser.
So lösen sich üble Gerüche in Luft auf:
Über eine verstellbare Spezialdosierpumpe werden Wasser und Konzentrat gemischt und mit Druckluft über Düsen versprüht. GreenAirPlus® dient hierbei als Katalysator und ermöglicht es so, die Doppelbindungen eines Moleküls in eine geruchsneutrale Kohlenstoffkette zu verwandeln. Diese Vorgehensweise ist für Mensch, Tier und Umwelt laut Gutachten komplett unbedenklich, wird von Umweltbehörden empfohlen und ist erwiesenermaßen wirksam: Bei einer Klärschlammanlage konnte der angestrebte Zielwert von 59 MGEE/h mit einer Dosierung von GreenAirPlus® in Höhe von 0,4 % auf maximal 12,6 MGEE/h gesenkt werden.
Über 30 Industriebetriebe auf der ganzen Welt haben GreenAirPlus® bereits im Einsatz, um ihre Gerüche zu neutralisieren. Möchten Sie auch dazugehören? Dann kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.